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Am 24. März hat das Wiener Verwaltungsgericht ein bahnbrechendes Urteil erlassen. Das Gericht hat die Untersagung einer am 31. Januar von der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) angemeldeten Versammlung für rechtswidrig und darüber hinaus die ihr zugrunde liegende Datenbasis des Gesundheitsministers für unzureichend erklärt. Denn, so das Gericht, diese genüge nicht den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO).
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