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Freitag, 12. April 2013


die staatlichen Rundfunk- und Fernseh Anstalten sorgen dafür! Alle sollen zahlen, da gibt es nur Ausnahmen auf Antrag.

Zitat aus FAZ:
Die Dinge verhalten sich wie folgt: Wer mit seinem Einkommen knapp über der sogenannten Bedarfsgrenze liegt - also etwa über dem Hartz-IV-Regelsatz oder dem Sozialgeld für Alleinstehende von 382 Euro pro Monat - und keine Sozialleistungen erhält, kann eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen. Sie wird bewilligt, wenn das Einkommen nicht um mehr als 17,98 Euro pro Monat über der Bedarfsgrenze liegt. So hoch ist der Rundfunkbeitrag pro Monat. Das heißt: Wer einen Euro mehr hat als das Existenzminimum, soll nicht durch die Abgabe für ARD und ZDF unter die Grenze rutschen. Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, in dem die Gebühr geregelt ist, nennt das einen „Härtefall“, geregelt in Paragraph 4 des Staatsvertrags.

Zitat Ende

Wer nun weniger hat und trotzdem Anspruch auf Sozialhilfe, der sollte die Sozialhilfe beantragen oder zumindest eine Bescheinigung darüber erbringen, dass er keine Sozialleistungen in Anspruch nimmt. 

Ich fasse es nicht! Dieser Verein ist unglaublich mit seinen Forderungen. Ich denke, es wird Zeit, dass wir alle dagegen klagen!

Vergesst nicht, dies wurde von POLITIKERN eingefädelt, damit sie ein Medium zur Selbstinszenierung und für Propaganda hat. Abwählen diese Räuberbande! 
Aber lest selbst und bildet Euch ein Urteil.

Und hier kann man mitklagen! GEZ BOYKOTT

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